Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der Aussendung vom 29.05.2020 bezüglich der Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes in den Ortsgruppen des SV erreichen uns zahlreiche Rückfragen bezüglich der möglichen
Teilnehmer und Teilnehmerzahlen bei den vorgesehenen Prüfungen.
Die Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes in den Ortsgruppen des SV dient dazu, den Mitgliedern die Möglichkeit zu eröffnen, zuchtrelevante Ausbildungskennzeichen zu erwerben. Abgesehen davon,
dass die Durchführung einer Prüfungsveranstaltung zunächst von den behördlichen Vorgaben abhängt und nur unter Beachtung und Einhaltung der Vorgaben zum Hygiene- und Infektionsschutz erfolgen
kann, bedarf es natürlich auch der Einhaltung der Vorgaben aus der Prüfungsordnung, sofern in den Richtlinien hierzu nichts anderes ausgeführt ist.
Insofern kann eine Prüfungsveranstaltung nur dann durchgeführt werden, wenn die erforderliche Mindestanzahl an Hundeführern und Hunden gegeben ist, wobei nur Hundeführer und Hunde an der Prüfung
teilnehmen können, die wirklich ein zuchtrelevantes Ausbildungskennzeichen anstreben. Die Meldungen werden bei Eingang in der HG auf Zulässigkeit geprüft, wobei nachstehende Kriterien gelten:
Für zuchtrelevante Prüfungen sind nur Deutsche Schäferhunde mit Ahnentafel oder Registrierbescheinigung Anhangregister Zucht (Langstockhaar) zugelassen: BH, AD, IGP1-3, RH1, RH2, HGH, ZAP.
Wenn durch eine bestandene Prüfung der Einsatz für die Zucht bereits ermöglicht ist, darf diese Prüfung derzeit nicht wiederholt werden.
Fremd- oder mischrassige Hunde sowie Deutsche Schäferhunde ohne Ahnentafel oder Registrierbescheinigung Anhangregister Zucht (Langstockhaar) können nicht starten.
Wir empfehlen in jedem Fall, die von der zuständigen Behörde zugelassene Anzahl der Teilnehmer auf dem Platz und, dort wo es möglich ist, auch der Zuschauer entsprechend genauestens einzuhalten.
Bitte beachten Sie hierbei, dass auch hier nur zuchtrelevante Ausbildungskennzeichen durchgeführt werden dürfen, reine Sportprüfungen sind weiterhin untersagt. Die Wiederaufnahme des
Prüfungsbetriebes ab dem 6.6.2020 erfolgt unter der Prämisse, die Zuchtvoraussetzungen zu erreichen, um die Zucht des Deutschen Schäferhundes nicht weiter einzuschränken. Die Öffnung von reinen
Sportveranstaltungen kann erst in Abstimmung mit dem VDH erfolgen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Setecki
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Lockerungen der Beschränkungen während der Corona-Pandemie war es vor kurzem möglich, den Übungsbetrieb in den
Ortsgruppen des SV wieder aufzunehmen, sofern es die jeweilige Situation im Hinblick auf die behördlichen Vorgaben und unter Beachtung und Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
zulässt.
In Abstimmung mit den anderen prüfungsberechtigten Vereinen des VDH wurde durch den SV-Vorstand entschieden, bis zum 30.06.2020
die Durchführung von reinen Sportprüfungen und Wettkämpfen auszusetzen.
Im Hinblick auf die züchterischen Aktivitäten innerhalb des Vereins hat man hat sich im SV-Vorstand darauf verständigt, ab
06.06.2020 zunächst vorrangig Veranstaltungen schrittweise wieder zuzulassen, die im Zusammenhang mit der Zuchtzulassung innerhalb des Vereins stehen und zu sehen sind (auch hier gilt: sofern
behördliche Vorgaben dies möglich machen und Hygiene-/Infektionsschutzmaßnahmen beachtet und eingehalten werden):
-
Wesensbeurteilungen (*
-
Zuchtanlagenprüfung (ZAP) (**
-
Körungen (*
-
Prüfungen (insbesondere BH, AD, IGP1, HGH, RH2 - als zuchtzulassende Prüfung) (*
(* = Bitte beachten Sie die entsprechenden Richtlinien zur Durchführung dieser Veranstaltungen !
(** = Analog SV-Richtlinien Prüfung
In Anbetracht der Tatsache, dass der Übungsbetrieb für längere Zeit ausgesetzt war und die Vorbereitung für eine Prüfung erst
seit Kurzem wieder stattfinden kann, bitten wir genauestens zu prüfen und sich mit dem amtierenden Richter (auch hinsichtlich eventuell bestehender gesundheitlicher Bedenken seitens des Richters)
abzusprechen, ob eine Prüfungsveranstaltung mit diesem Richter erfolgreich durchgeführt werden kann oder ob sinnvollerweise ein Wechsel des Richters und/oder die Durchführung zu einem
späteren Zeitpunkt geplant werden sollte.
Wie in den anderen VDH-Mitgliedsvereinen auch, können folgende Veranstaltungen bis zum 30.06.2020 nicht durchgeführt werden,
entsprechende Terminschutzbestätigungen werden hiermit widerrufen:
-
reine Sportprüfungen
(Agility, Obedience, Rally Obedience)
-
hundesportliche Wettkämpfe
(Pokal- und Vergleichswettkämpfe in B und C sowie IGP, Qualifikationsprüfungen, etc.)
Infolge der weiterhin bestehenden Verpflichtung zum Schutz der Gesundheit der Mitglieder und deren Angehörigen sowie zur
Minimierung des Infektionsrisikos können gleichfalls bis 30.06.2020 keine Zuchtschauen durchgeführt werden und die entsprechenden Terminschutzbestätigungen werden hiermit
widerrufen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Setecki
Unsere Übungsstunden
Sonntags 10:30 - 13:00 Uhr
Fährten nach Absprache
Dienstag 18:00 - 21:00 Uhr
Unterordnung, Schutzdienst
Freitag 16:00 - 21:00 Uhr
18:00 Uhr Unterordnung, 19:30 Uhr Schutzdienst
Damit die Trainingsstunden in Hauenhorst reibungslos und erfolgreich verlaufen, gibt es einige Regelungen an die sich jeder im Sinne der Gemeinschaft halten sollte.
1.Auf der Platzanlage sind nur Hunde mit gültigem Impfpass und bestehender Haftpflichtversicherung zugelassen.
2.Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen die gesamte Platzanlage nicht betreten.
3.Die Hunde sind auf der Platzanlage angeleint oder in Boxen, Anhängern sicher unterzubringen.
4.Die Platzanlage darf während der Übungsstunden nur auf Anweisung der Ausbildungswarte betreten werden. Die Übungsreihenfolge wird von den Ausbildungswarten festgelegt.